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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1986 - 6 P 25.84   

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BVerwG, 12.02.1986 - 6 P 25.84 (https://dejure.org/1986,2613)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1986 - 6 P 25.84 (https://dejure.org/1986,2613)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1986 - 6 P 25.84 (https://dejure.org/1986,2613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortfall eines Rechtsschutzbedürfnisses - Mitbestimmungsrecht eines öffentlichen Personalrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1986 - 6 P 25.84
    Nach der Rechtsprechung des Senats und des Bundesarbeitsgerichts ist dem Antragsteller nach Abschluß des auslösenden Vorganges ein fortdauerndes schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Klärung der aufgetretenen personalvertretungsrechtlichen Streitfrage aber auch dann zuzubilligen, wenn sich der Vorgang erfahrungsgemäß wiederholen wird oder wenn tatsächliche Vorgänge mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, in denen sich die gleiche Rechtsfrage wiederum stellen wird (ständige Rechtsprechung des Senats; BAG, Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - ).
  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

    Es ist daher sachgerecht, diese Frage jetzt zu klären und nicht einen Streitfall abzuwarten, bei dessen gerichtlicher Klärung voraussichtlich erneut eine Erledigung der Hauptsache eintreten würde (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - und den - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten - Beschluß vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - BAG, Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - ).
  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Angesichts dessen wäre das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers auch dann nicht fortgefallen, wenn der am 1. November 1982 in Kraft gesetzte Dienstplan Nr. 9 nicht mehr gelten sollte (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - BAG, Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - ).
  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist in personalvertretungsrechtlichen Streitfragen ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Klärung dann gegeben, wenn die Entscheidung wegen Ablaufs der Amtszeit des Personalrats zwar keine gestaltende Wirkung mehr entfalten kann, jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß sich der tatsächliche Vorgang, der das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren ausgelöst hat, wiederholen wird und sich die an ihn anknüpfenden Rechtsfragen unter denselben Verfahrensbeteiligten erneut stellen werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - , vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 P 32.82 - , vom 12. August 1988 - BVerwG 6 P 5.87 - <BVerwGE 80, 50> und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 2.88 -).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

    Angesichts dessen wäre das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers auch dann nicht fortgefallen, wenn die im Jahre 1982 in Kraft gesetzten Dienstpläne nicht mehr gelten sollten (vgl. Beschlüsse vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - und vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - BAG, Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 ).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85

    Lehrkraft - Vorwiegend Wissenschaftliche Tätigkeit - Personalrat - Einschränkung

    Es ist daher schon aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit geboten, diese Streitfrage in dem anhängigen Beschlußverfahren zu klären (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 6 P 23.83 - ).
  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

    Eine solche Entscheidung hätte vielmehr nur noch die Bedeutung einer gutachtlichen Äußerung zu der anfänglich aus einem konkreten Vorgang erwachsenen, mit dessen Bedeutung aber "abstrakt" gewordenen Rechtsfrage, zu deren Abgabe die Gerichte nicht berufen sind (vgl. Beschlüsse vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - , vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 P 32.82 - und vom 12. August 1988 - BVerwG 6 P 5.87 - <BVerwGE 80, 50>).
  • BVerwG, 10.01.1991 - 6 P 14.88

    Personalvertretung - Verweigerung der Zustimmung - Rechtsschutzinteresse -

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Senats und des Bundesarbeitsgerichts dem Antragsteller nach Abschluß des auslösenden Vorganges ein fortdauerndes schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Klärung der aufgetretenen personalvertretungsrechtlichen Streitfrage auch dann zuzubilligen, wenn sich der Vorgang erfahrungsgemäß wiederholen wird oder wenn (in anderem Zusammenhang) tatsächliche Vorgänge mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, in denen sich die gleiche Rechtsfrage wiederum stellen wird (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - ; BAG, Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - ).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Es ist daher schon aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit geboten, diese Streitfrage in dem anhängigen Beschlußverfahren zu klären (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - (Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 31 = PersV 1986, 237) und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 6 P 23.83 - (PersV 1987, 196)).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 6 P 18.85

    Bodendenkmalpflege - Archäologe - Vorwiegend wissenschaftliche Tätigkeit -

    Es ist daher schon aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit geboten, diese Streitfrage in dem anhängigen Beschlußverfahren zu klären (vgl. Beschluß des Senats vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - ).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 31.85

    Vorwiegend wissenschaftliche Tätigkeit - Beteiligung des Personalrats -

    Es ist daher schon aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit geboten, diese Streitfrage in dem anhängigen Beschlußverfahren zu klären (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 6 P 23.83 - ).
  • BVerwG, 24.07.1986 - 6 P 18.83

    Angabe von Gründen für die Verweigerung der Zustimmung zu einer

  • VGH Hessen, 27.09.1994 - TL 1053/94

    Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Schaffung von Arbeitsplätzen ohne

  • BVerwG, 02.03.1987 - 6 PB 31.86

    Rechtsmittel

  • VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 1402/91

    Rechtsfolgen der gerichtlichen Aufhebung eines Einigungsstellenbeschlusses nach

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 3/89

    Bindungswirkung des Beschlusses einer Einigungsstelle; Verweigerung der

  • VGH Hessen, 29.11.1989 - HPV TL 1890/88

    Mitbestimmungsverfahren - Abbruch - Rechtsschutzbedürfnis des Personalrats für

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8485/91

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei Verstößen gegen Arbeitszeitregelungen;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.1986 - 6 P 25.84   

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https://dejure.org/1986,12327
BVerwG, 24.03.1986 - 6 P 25.84 (https://dejure.org/1986,12327)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1986 - 6 P 25.84 (https://dejure.org/1986,12327)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1986 - 6 P 25.84 (https://dejure.org/1986,12327)
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